Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) NAS-Support
1. Gegenstand
Diese Regelung bildet die Grundlage für alle an die NAS-Support, Hinterhostattstrasse 4, 6376 Emmetten/ NW (nachfolgend „NAS-Support“ genannt) erteilten Aufträge, soweit im Einzelfall keine anderen schriftlichen Vereinbarungen getroffen wurden. Allfällige Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn diese von NAS-Support schriftlich akzeptiert worden sind. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen bilden einen integralen Bestandteil aller Einzelverträge zwischen NAS-Support und dem Kunden.
2. Haftung
NAS-Support versucht im Rahmen ihrer Möglichkeiten, dem Kunden eine möglichst andauernde Verfügbarkeit der Dienste sicherzustellen, übernimmt aber keinerlei Garantie für eine ununterbrochene und problemfreie Leistungserbringung. Im Falle von Leistungsunterbrüchen, z.B. infolge technischer Probleme oder Wartungsarbeiten (auch von Dritten), hat der Kunde keinerlei Ansprüche gegenüber NAS-Support. NAS-Support schliesst jede Haftung soweit gesetzlich zulässig aus. Insbesondere wird die Haftung für sämtliche Schäden ausgeschlossen, welche durch NAS-Support oder deren Erfüllungsgehilfen anders als vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Lieferfristen und Termine sind, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, Plandaten ohne Fälligkeits–oder Fixcharakter und werden von NAS-Support nach Möglichkeit eingehalten.
3. Garantie
NAS-Support garantiert, dass die von ihr gelieferte und/oder installierte Software zusammen mit der von ihr gelieferter und installierter Hardware die schriftlich festgelegten Leistungen in der vereinbarten Hard–und Softwareumgebung erbringt. Die Parteien sind sich aber bewusst, dass es nach dem momentanen Stand der Technik nicht möglich ist, Software so zu erstellen, dass sie in allen Anwendungen und Kombinationen fehlerfrei arbeitet. NAS-Support übernimmt keinerlei Gewähr, dass durch die Benutzung der Dienste oder von Software bestimmte Ergebnisse erzielt werden können. Die Garantiefrist beträgt drei Monate ab dem Abnahmedatum. Die produktive Nutzung der von NAS-Support gelieferten Software gilt als Abnahme, falls keine andere Vereinbarung getroffen wurde. Die während der Garantiefrist schriftlich gemeldeten, reproduzierbaren Fehler werden innerhalb angemessener Frist von NAS-Support behoben. Anstelle von nach Besserungsarbeiten kann NAS-Support auch eine Folgeversion der Software liefern oder eine Umgehungsmöglichkeit zur Verfügung stellen. Andere gesetzliche Gewährleistungsansprüche sind ausdrücklich wegbedungen, leben aber wieder auf, wenn der Mangel auch nach fünfmaliger Nachbesserung oder Ersatzlieferung nicht behoben ist. Wurden Modifikationen an von NAS-Support gelieferter Software, Dokumenten oder Daten durch den Kunden oder durch Dritte getätigt, so entfallen sämtliche Garantieansprüche. Für Software von Dritten, die von NAS-Support geliefert wird, garantiert NAS-Support lediglich die Programmeigenschaften, die den vertraglichen oder vom Hersteller garantierten Spezifikationen entsprechen.
4. Nutzung
Der Kunde garantiert, dass keine Unberechtigten oder Dritten über die ihm offenstehenden Zugriffsmöglichkeiten auf die Server der NAS-Support Zugriff erhalten oder dort ihre Daten / Informationen platzieren. Bei Inanspruchnahme von Server Hosting und Housing Diensten darf der Kunde die Installation von eigenen Scripts und anderen eigenen Programmen nur in Absprache und mit Genehmigung von NAS-Support durchführen. Der Kunde verpflichtet sich bei der Nutzung der Dienste zur Einhaltung des anwendbaren Rechts. Insbesondere untersagt ist die Nutzung der Dienste für gesetzlich verbotene oder unmoralische Zwecke oder für deren Werbung. NAS-Support behält sich vor, den Kunden bei Verstössen von den Diensten auszuschliessen. Mit vollständiger Bezahlung der vereinbarten Güter (z.B. Software und der Hardware) geht das Arbeitsresultat in das Eigentum des Kunden über. NAS-Support hat das Recht, das Arbeitsresultat unter Beachtung der Geheimhaltungspflichten in beliebiger Weise zu ändern, davon Kopien herzustellen und es weiter zu verwenden. Von NAS-Support erstellte Dokumente (Offerten, Konzepte, Diagramme etc.) bleiben, sofern nicht anders vereinbart, Eigentum von NAS-Support und dürfen nur mit ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung von NAS-Support kopiert oder an Dritte weitergegeben werden.
5. Preise / Zahlungsbedingungen
Sämtliche Preise verstehen sich netto in Schweizer Franken, exkl. Mehrwertsteuer. Wenn nicht anders vereinbart (Monatsrechnung, Vorauszahlung etc.), erfolgt die Bezahlung wie folgt: 50% des Gesamtbetrages sind bei Auftragsbestätigung fällig, 50% nach Lieferung und innert 20 Tagen ohne Abzug zahlbar. Es besteht dafür auch kein Anspruch auf Verfügbarkeit. Bei Zahlungsverzug des Kunden setzt NAS-Support schriftlich eine Nachfrist von 10 Tagen an. Nach Ablauf der Nachfrist ist NAS-Support berechtigt, entweder weiterhin die Zahlung zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten, die betroffenen Produkte wieder in Besitz zu nehmen und Schadenersatz geltend zu machen. Es ist ein Verzugszins von 7% geschuldet. NAS-Support verpflichtet sich, bei Auftragserteilung die für die termingerechte Abwicklung des Auftrages notwendigen Mitarbeiter bereitzustellen. Sollte der Auftraggeber nach Auftragserteilung das Projekt aus Gründen die von NAS-Support nicht zu verantworten sind vorübergehend stoppen oder ganz abbrechen, erlischt der Anspruch des Auftraggebers auf zugesagte Projektmitarbeiter.
6. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferten Leistungen/Produkte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von NAS-Support. NAS-Support ist berechtigt, einen Eigentumsvorbehalt im dafür zuständigen Register eintragen zu lassen und notfalls Vermieter oder andere gegenüber dem Kunden möglicherweise Zugriffsberechtigte über das Eigentum der NAS-Support an den Produkten zu informieren.
7. Abwerbung
Die Anstellung oder Inanspruchnahme von Dienstleistungen in irgendeiner Form von Mitarbeitern und Unterlieferanten der Vertragsparteien während der Vertragsdauer und innerhalb zweier Jahre nach Vertragsabschluss darf nur im gegenseitigen schriftlichen Einverständnis erfolgen.
8. Datenschutz
NAS-Support wird personenbezogene Daten (wie z.B. Namen, Adressen, E–Mail Adressen, usw.) im Einklang mit der anwendbaren Datenschutzgesetzgebung bearbeiten. Insbesondere hat NAS-Support angemessene technische und organisatorische Massnahmen ergriffen, um Personendaten gegen Verlust und unbefugten Zugriff zu schützen. NAS-Support ist befugt, personenbezogene Daten im Rahmen der Vertragserfüllung an Dritte weiterzugeben. NAS-Support wird mittels angemessener Massnahmen sicherstellen, dass Dritte die personenbezogenen Daten unter Einhaltung der anwendbaren Datenschutzgesetzgebung bearbeiten. NAS-Support sowie allfällige von NAS-Support beigezogene Dritten können personenbezogene Daten insbesondere in folgender Weise verwenden: a) Zur Überprüfung von Voraussetzungen für einen Vertragsschluss, b) zur Erfüllung von vertraglichen Verpflichtungen gegenüber dem Kunden, c) zur Adressvalidierung, d) zur Verhinderung einer unrechtmässigen Benutzung der Leistungen, e) zur Rechnungsstellung, f) zu Finanzierungs–und Inkassozwecken und g) zur Erstellung von Bonitäts–und Kreditauskünften. Die vom Kunden gegenüber NAS-Support offengelegten Personendaten werden bei NAS-Support so lange gespeichert, wie dies für die Abwicklung des Vertrages erforderlich ist. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass sich aus dem zwingenden anwendbaren Recht längere Aufbewahrungsfristen ergeben können. Der Kunde hat, im Rahmen des anwendbaren Rechts, die folgenden Rechte im Zusammenhang mit der Verarbeitung seiner Personendaten: Der Kunde hat das Recht zu wissen, welche Personendaten NAS-Support über ihn bearbeitetet. Der Kunde hat auch das Recht zu verlangen, dass falsche Personendaten korrigiert werden oder dass Personendaten gelöscht werden. Der Kunde kann seine Zustimmung zur Bearbeitung von Personendaten jederzeit widerrufen oder einschränken. Der Kunde hat ausserdem das Recht, Personendaten auf einem computer–lesbaren Datenträger zu erhalten. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass Einschränkungen der Bearbeitung oder die Löschung seiner Personendaten dazu führen kann, dass NAS-Support seinen vertraglichen Verpflichtungen gegen über dem Kunden nicht mehr nachkommen kann.
Bei Fragen oder Anliegen betreffender Bearbeitung seiner Personendaten kann sich der Kunde an folgende Stelle wenden:
NAS-Support Bennet Löpelt
Hinterhostattstrasse 4, CH–6376 Emmetten,
Tel. +41 (0)78 219 62 93,
E–Mail: info@nas-support.ch
9. Schlussbestimmungen
NAS-Support kann diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit ändern. Die Änderungen werden dem Kunden schriftlich mitgeteilt und gelten als genehmigt, sofern innerhalb einer Frist von 30 Tagen kein schriftlicher Widerspruch erfolgt ist. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt an Stelle der unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahekommende Ersatzbestimmung, welche die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit dieser Bestimmung gekannt hätten. Gleiches gilt für die Unvollständigkeit dieser Bestimmungen entsprechend. NAS-Support sowie der Kunde verpflichten sich, bei Meinungsverschiedenheiten vor Anrufung des Richters, einen Versuch zur gütlichen Einigung zu unternehmen und dazu mindestens der Gegenpartei ausreichend Gelegenheit zu einer schriftlichen Stellungnahme zu geben. Diese Bestimmung sowie alle zugrundeliegenden Einzelverträge unterstehen dem schweizerischen Rechtunter Ausschluss seiner kollisionsrechtlichen Normen. Das Übereinkommen der vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf findet keine Anwendung. Gerichtsstand für alle aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten ist das für den Sitz der NAS-Support zuständige Gericht-